Kündigung nach sechs Monaten möglich
Das spanische Mietrecht erlaubt Mietern, Verträge nach sechs Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Vermieter können jedoch eine Monatsmiete pro verbleibendem Jahr verlangen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.

Die Fakten, in deren Worten
Diese Meldung ist unsere Zusammenfassung. Recherchiert hat Málaga Hoy; deren Bericht ist das Protokoll, einen Klick entfernt.
Málaga Hoy: das Original lesen →